AGB
Silvia Kiegerl - typisch.anders, Wildbachberg 126, 8530 Deutschlandsberg
Stand: 08/2026
§ 1 Geltung
1. Die Agentur typisch.anders erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Silvia Kiegerl (im Folgenden: typisch.anders) und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmen, sohin im B2B-Verhältnis, anwendbar.
2. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
3. Kunde im Sinne dieser AGB ist ausschließlich ein Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 2 KSchG bzw. im Sinne des § 1 Abs 2 UGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, für die das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sind ausgeschlossen.
4. Für das konkrete Rechtsgeschäft die maßgebliche Fassung dieser AGB, ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragssschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von typisch.anders schriftlich bestätigt wurden.
5. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von Seiten typisch.anders, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde.
6. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Änderungs-Verständigung per E-Mail ausdrücklich hingewiesen.
7. Die AGB von typisch.anders gelten gegenüber dem Kunden bei wiederholten Geschäftsbeziehungen auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für künftige Angebote und Vertragsverhältnisse.
§ 2 Leistungen
1. typisch.anders bietet Tätigkeiten als Brand Studio in Form von Unterstützung, Beratung und Umsetzung in den Bereichen Markenstrategie, Branding und Webdesign, die Durchführung von Workshops und Schulungen sowie die Betreuung und laufende Pflege von Social-Media-Kanälen einschließlich der Konzeption und Umsetzung von Online-Performance-Kampagnen (im Folgenden: „Leistungen“) an.
2. Die Leistungen können sowohl projektbezogen (z. B. Markenaufbau, Webdesign, Workshops) als auch im Rahmen von Laufzeitverträgen (z. B. Social-Media-Betreuung, Content-Produktion, Retainer-Modelle) erbracht werden. Die konkrete Ausgestaltung der Laufzeitverträge (Dauer, Abrechnung, Kündigungsmodalitäten) ergibt sich aus den Bestimmungen dieser AGB, dem jeweiligen Angebot und/oder den jeweiligen Vertragsunterlagen.
3. Anfragen von Kunden über von typisch.anders bereitgestellte Online-Buchungssysteme oder über direkte Kontaktaufnahme (z. B. per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular) stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit typisch.anders dar. Ein Vertrag kommt gemäß den Bestimmungen dieser AGB zu Stande. Die Angebote von typisch.anders sind freibleibend und unverbindlich.
4. Die Leistungen von typisch.anders werden grundsätzlich online oder remote (z. B. per Videokonferenz, Telefon, E-Mail oder Projektmanagement-Tools) erbracht. Die Entscheidung, in welcher Form die Leistung erbracht wird, obliegt allein typisch.anders. Abweichende Regelungen (z.B. persönliche Termine vor Ort) sind vorab individuell zu vereinbaren und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch typisch.anders. Die Erbringung der Leistung als Online- oder Hybrid-Durchführung stellt keine erhebliche Leistungsänderung dar, insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, den Vertrag aufgrund der Form der Durchführung zu kündigen oder andere ihn treffende Pflichten abzuändern.
§ 3 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
1. Mit dem Vorliegen der beiderseitig unterzeichneten Vertragsunterlagen, dazu zählen die Leistungsbeschreibung im Angebot, die beiderseitig unterfertigte Auftragsbestätigung sowie ein allfälliges Briefingprotokoll, gilt das Vertragsverhältnis als rechtswirksam zu den darin festgehaltenen Konditionen unter Einbeziehung der AGB von typisch.anders in ihrer jeweils geltenden Fassung als begründet. Der Unterzeichnung gleichgestellt ist die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden per E-Mail sowie die schriftliche Auftragsbestätigung durch typisch.anders per E-Mail.
2. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vertragsunterlagen. Dies gilt sowohl für projektbezogene Leistungen als auch für laufzeitgebundene Leistungen (z. B. monatliche Betreuungspakete). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch typisch.anders und dem Kunden und werden gesondert verrechnet. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für typisch.anders.
3. Eine Vertragsverlängerung gilt stets als Neuabschluss und erfolgt ausschließlich zu den bei Verlängerung gültigen Inhalten, Konditionen und Preisen von typisch.anders, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 4 Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Alle Leistungen von typisch.anders (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Copy/Creative-Entwürfe, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen fünf Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung gelten die Leistungen als vom Kunden genehmigt.
2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Kommunikation im Rahmen der Auftragsabwicklung, insbesondere Briefings, Freigaben und Rückmeldungen, durch eine zur Vertretung des Kunden befugte, entscheidungsbefugte Person erfolgt. Kommunikation durch nicht entscheidungsbefugte Personen ist für typisch.anders nicht bindend und muss von ihr nicht berücksichtigt werden. Sofern im Angebot oder in den Vertragsunterlagen nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Projektkommunikation per E-Mail; der Austausch von Dateien erfolgt über die von typisch.anders bereitgestellte Cloud-Lösung.
3. Der Kunde wird typisch.anders zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird typisch.anders von allen Umständen unverzüglich informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von typisch.anders wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen („Rechteclearing“) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. typisch.anders haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird typisch.anders wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde typisch.anders schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung und der weiteren, mit der Vertretung einhergehenden, Kosten. Der Kunde verpflichtet sich, typisch.anders bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt typisch.anders hierfür unaufgefordert und zeitnah sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5. Verzögert oder unterbricht der Kunde die Leistungserbringung aus Gründen, die in seinem Verantwortungs- und Machtbereich liegen (z.B. verspätete Freigabe, fehlende Inhalte), ist typisch.anders berechtigt, den dadurch entstehenden bzw. entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Dieser kann nach tatsächlichem Aufwand oder in Form einer pauschalen Entschädigung bis zu 15 % der Auftragssumme (bei Projekten) bzw. bis zu 15% der vereinbarten monatlichen Pauschale (bei Laufzeitverträgen) berechnet werden.
6. Für sämtliche Inhalte, die vom Kunden bereitgestellt werden (z. B. Texte, Bilder, Zahlenangaben oder rechtlich erforderliche Angaben), trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung. typisch.anders übernimmt keine Prüfung auf inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit und erbringt keine Rechtsberatung.
7. Mit der Freigabe von durch typisch.anders erstellten Inhalten (z. B. Druckdaten, Social-Media Creatives, Texten oder Anzeigen) übernimmt der Kunde die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit. Nach Freigabe sind Reklamationen ausgeschlossen. Eine Freigabe, auch per E-Mail, ist endgültig. Änderungen danach gelten als neue, zu vergütende Leistung.
8. Eine digitale Lieferung gilt als ordnungsgemäße Lieferung.
9. Eine Korrekturschleife liegt ausschließlich dann vor, wenn sämtliche gewünschten Änderungen gesammelt zu einem Zeitpunkt und über eine einzige Quelle (z. B. E-Mail, Dokument oder Projektmanagement-Software) an typisch.anders übermittelt werden. Jede Übermittlung stellt eine Korrekturschleife dar. Auch ein einzelner Änderungswunsch gilt bereits als Korrekturschleife, es sei denn, die Änderung ist auf einen Fehler oder ein Versäumnis von typisch.anders zurückzuführen.
Als Korrektur GELTEN:
- kleinere Anpassungen und Änderungen
- Änderungen von Layout oder Ausrichtung bei grafischen Gestaltungen
- der Austausch von Fotos, Videos oder Texten
- Änderungen von Farben und Schriftarten
- das Hinzufügen oder Entfernen kleinerer Abschnitte
Als Korrektur GELTEN NICHT:
- die Neuentwicklung von Konzepten oder Designs
- das Hinzufügen neuer Seiten (z. B. bei Website-Projekten)
- wesentliche Änderungen des Layouts
- die Neugestaltung ganzer Seiten oder großer Abschnitte
- erhebliche Änderungen des Inhaltsumfangs
Beispiele zur Veranschaulichung:
Bei einem Logo-Projekt:
- "Wir lieben das Konzept und das Icon, möchten aber eine andere Schriftart ausprobieren." = KORREKTUR
- "Wir mögen das Icon nicht und möchten etwas ganz anderes ausprobieren. Auch möchten wir einn neues Schirftkonzept und neue Farbrichtung für das Projekt." = KEINE KORREKTUR
Bei einer Website:
- "Wir lieben die Seite. Können wir das Foto tauschen, die Headline ändern und die Sektion etwas höher setzen?" = KORREKTUR
- "Wir mögen die Richtung der Homepage nicht. Können wir ein ganz neues Layout ausprobieren, weitere Sektionen einbauen und die gesamte Anordnung der Inhalte neu aufbauen?" = KEINE KORREKTUR
10. Beansprucht eine gewünschte Änderung etwa 50 % oder mehr der für die ursprüngliche Leistung erforderlichen Zeit, oder verändert sie Wert oder Umfang der Leistung wesentlich, gilt dies als Leistungsänderung. Als Leistungsänderung gelten auch umfangreiche Änderungswünsche, die erst nach bereits erfolgter wesentlicher Bearbeitung der Leistung gestellt werden. In diesem Fall ist typisch.anders berechtigt, für die zusätzliche Leistung ein gesondertes Angebot zu legen. Dieses stellt eine eigenständige, vom ursprünglichen Vertrag getrennte Beauftragung der Zusatzleistung dar und kommt nach Maßgabe des § 3 dieser AGB zu Stande. typisch.anders entscheidet nach Erhalt der Rückmeldung des Kunden, ob die gewünschten Änderungen als Korrektur gelten oder den ursprünglichen Leistungsumfang übersteigen, und dokumentiert den Grund dafür.
11. typisch.anders behält sich daher das Recht vor, Änderungswünsche oder Kritik, die nach objektiven Anhaltspunkten (z. B. generischer Stil, untypische Formulierung, fehlender Bezug zu konkreten Projektdetails) erkennbar mittels künstlicher Intelligenz erstellt wurden, zurückzuweisen und nicht als gültige Korrekturschleife im Sinne des § 4.9 zu behandeln.
12. Das Projekt gilt mit der finalen Lieferung der vereinbarten Leistung als abgeschlossen. Erhebt der Kunde innerhalb der Frist des § 11.1 keine Mängelrüge, gilt der Auftrag darüber hinaus auch als inhaltlich abgeschlossen. Jede nach Ablauf dieser Frist gestellte Anfrage, unabhängig von ihrem Umfang, stellt einen neuen, gesondert zu beauftragenden und zu vergütenden Auftrag dar.
§ 5 Laufzeitverträge
1. Die Vertragslaufzeit wird individuell in den jeweiligen Vertragsunterlagen festgelegt, beträgt jedoch mindestens einen und höchstens sechs Monate.
2. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
3. Sofern nicht anders in den Vertragsunterlagen vereinbart, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine Verlängerung ist nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung möglich.
4. Bei Laufzeitverträgen stellen vereinbarte Leistungsintervalle (z. B. monatlich/wöchentlich) keine Fixtermine, sondern wiederkehrende Leistungspflichten dar; Verschiebungen aufgrund ausstehender Freigaben/Zulieferungen des Kunden verschieben die Fälligkeit entsprechend.
5. Bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund ist typisch.anders berechtigt, das volle Entgelt bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit in Rechnung zu stellen und ihre Leistung einzustellen.
6. Sofern nicht anders vereinbart, wird das Entgelt monatlich im Voraus abgerechnet.
7. Sofern in den Vertragsunterlagen nicht anders geregelt, sind vereinbarte Monats-Kontingente (z. B. Stunden/Content-Stücke) nur im jeweiligen Kalendermonat nutzbar; ein Übertrag/Verfallsschutz ist ausgeschlossen. Mehrleistungen über das Monats-Kontingent hinaus werden nach den vereinbarten Stundensätzen gesondert verrechnet.
§ 6 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
1. typisch.anders ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden und auf Rechnung des Kunden. typisch.anders wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderlichen fachlichen Qualifikation enverfügt.
3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen (z. B. Domainregistrierungen, Hostingverträgen) und in die typisch.anders im Rahmen des Vertragsverhältnisses für den Kunden eintritt oder die typisch.anders für den Kunden eingeht, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit typisch.anders aus wichtigem Grund.
§ 7 Termine
1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich zu vereinbaren bzw. von typisch.anders schriftlich zu bestätigen.
2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung von typisch.anders aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen dementsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und typisch.anders berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und ist typisch.anders berechtigt bisher erbrachte Leistungen abzurechnen.
3. Wartet typisch.anders länger als fünf Werktage auf vom Kunden zu liefernde Inhalte, Feedback oder sonstige Materialien, ruht die Leistungsverpflichtung von typisch.anders bis zum Erhalt der ausstehenden Mitwirkung. Die Fortsetzung der Leistungserbringung erfolgt sodann nach der zu diesem Zeitpunkt nächsten verfügbaren Kapazität von typisch.anders; ein Anspruch auf Fortsetzung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt besteht nicht.
4. Befindet sich typisch.anders in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er typisch.anders schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 8 Vorzeitige Auflösung
1. typisch.anders ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
c. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von typisch.anders weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von typisch.anders eine taugliche Sicherheit leistet.
d. der Kunde die von typisch.anders zur Verfügung gestellten Produkte, Grafiken etc vertragswidrig, missbräuchlich oder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßend nutzt.
2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn typisch.anders, trotz schriftlicher Mahnung des Kunden, binnen 14 Tagen nach Zustellung der Mahnung, vertragswidrige Handlungen nicht unterlässt oder behebt.
3. Mit der vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund ist typisch.anders berechtigt, alle bisher erbrachten (Dienst-)Leistungen entgeltpflichtig dem Kunden in Rechnung zu stellen.
§ 9 Honorar
1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von typisch.anders für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht auch dann, wen der Kunde die Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch oder Verwendung nimmt.
2. typisch.anders ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen (z.B. Entwurfspauschale). Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist typisch.anders berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu stellen oder Akontozahlungen abzurufen.
3. Bei Laufzeitverträgen entsteht der Honoraranspruch regelmäßig und fortlaufend gemäß den in den Vertragsunterlagen festgelegten Abrechnungsmodalitäten. Sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Die Zahlungspflicht besteht für die gesamt vereinbarte Vertragslaufzeit, auch wenn der Kunde die Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt.
4. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat typisch.anders für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in marktüblicher Höhe. Bei stundenbasierter Abrechnung gelten die aktuellen Honorare, der zum Vertragsabschlusszeitpunkt geltenden Preise. Eine Erhöhung der Honorare kann in Abständen von 6 Monaten erfolgen. Hierüber ist der Kunde schriftlich zu informieren. Dem Kunden obliegt dann ein besonderes Widerspruchsrecht. Dieses ist innerhalb von 14 Tagen schriftlich nach Erhalt der Mitteilung gegenüber typisch.anders geltend zu machen.
5. Alle Leistungen von typisch.anders, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert verrechnet. Alle typisch.anders erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
6. Zusätzliche Korrekturschleifen im Sinne des § 4.9, wenn nichts Anderes vereinbart ist, sind aufgrund der Projektplanung nicht inklusive und werden mit dem tatsächlichen Stundenaufwand nachberechnet.
7. Kostenvoranschläge von typisch.anders sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von typisch.anders schriftlich veranschlagt wurden um mehr als 10 % übersteigen, wird typisch.anders den Kunden auf diese Kostenüberschreitung hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 5 Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis zu 10 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostensüberschreitung gilt als vom Kunden von vornherein genehmigt.
8. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von typisch.anders - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er typisch.anders die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Vertragsunterlagen bzw. der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von typisch.anders begründet ist, hat der Kunde typisch.anders darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB ausgeschlossen ist. Weiters ist typisch.anders bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von typisch.anders, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Leistungen die Rechte gemäß § 15 dieser AGB; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich typisch.anders zurückzustellen.
§ 10 Zahlung, Eigentumsvorbehalt
1. Das Honorar ist sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von typisch.anders gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von typisch.anders.
2. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, typisch.anders die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest netto € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann typisch.anders sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
4. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als fünf Werktage in Verzug, ruht die Leistungserbringung durch typisch.anders automatisch bis zur vollständigen Begleichung des aushaftenden Betrages (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Die Wiederaufnahme der Leistungserbringung nach Zahlungseingang erfolgt entsprechend der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Auftrags- und Kapazitätslage von typisch.anders; ein Anspruch auf vorrangige oder sofortige Wiederaufnahme besteht nicht.
5. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich typisch.anders für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von typisch.anders aufzurechnen.
§ 11 Gewährleistung
1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/ Leistung durch typisch.anders, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch typisch.anders zu. typisch.anders wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde typisch.anders alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. typisch.anders ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für typisch.anders mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
3. Einen Mängelbehebung durch typisch.anders stellt kein Anerkenntnis des vom Kunden behaupteten Mangels dar.
4. Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. typisch.anders ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. typisch.anders haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
5. Reklamationen aufgrund von Satz-, Rechtschreib-, inhaltlichen oder kennzeichnungsrechtlichen Fehlern sind nach erfolgter Freigabe oder Veröffentlichung durch den Kunden ausgeschlossen.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber typisch.anders erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
§ 12 Haftung und Produkthaftung
1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von typisch.anders und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von typisch.anders ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
2. Jegliche Haftung von typisch.anders für Ansprüche, die auf Grund der von typisch.anders erbrachten Leistungen (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn typisch.anders ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet typisch.anders nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat typisch.anders diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von typisch.anders. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 13 Social Media Kanäle
typisch.anders weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Profile, Beiträge, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von typisch.anders nicht kalkulierbare Risiko, dass Profile, Beiträge, Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen oder sogar unmöglich sein. typisch.anders arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden bzw. dem Vertrag mit dem Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese agb - typisch.anders - Stand 10/2025 10 Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. typisch.anders beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann typisch.anders aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragten Profile, Beiträge und Kampagne jederzeit abrufbar sind.
§ 14 Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde typisch.anders vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt typisch.anders dieser Einladung noch vor Abschluss des Vertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
1. Bereits durch die Einladung von Seiten des Kunden und die Annahme der Einladung durch typisch.anders treten der potentielle Kunde und typisch.anders in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegt die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB von typisch.anders zu Grunde.
2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass typisch.anders bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl typisch.anders selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe im Sinne des § 1 Urheberrechtsgesetz erreichen, dem Schutz des österreichischen Urheberrechts. Eine Nutzung, Bearbeitung, Verwertung, Verbreitung, Vervielfältigung sowie weitere durch das Urheberrecht geschützte Tätigkeiten dieser Teile ohne Zustimmung von typisch.anders ist dem potentiellen Kunden nicht gestattet.
4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachte und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von typisch.anders im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
6. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von typisch.anders Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies typisch.anders binnen 14 Tagen ab dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass typisch.anders dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass typisch.anders dabei verdienstlich und damit entgeltpflichtig für den Kunden tätig wurde.
8. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei typisch.anders ein.
§ 15 Eigentumsrecht und Urheberrecht
1. Alle Leistungen von typisch.anders, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von typisch.anders und können von typisch.anders jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars ein einfaches, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts oder eines Laufzeitvertrags erbrachten Leistungen von typisch.anders, ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Umfang.
2. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist die Nutzung auf die in den Vertragsunterlagen beschriebene Verwendung beschränkt. Eine darüber hinausgehende Nutzung (z. B. für andere Medien, Länder, Zeiträume oder Formate) bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch typisch.anders und ist gesondert durch den Kunden zu vergüten.
3. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von typisch.anders setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von typisch.anders dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von typisch.anders, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
4. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von typisch.anders, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von typisch.anders und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
5. Für die Nutzung von Leistungen von typisch.anders, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von typisch.anders erforderlich. Dafür steht typisch.anders und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
6. Für die Nutzung von Leistungen von typisch.anders bzw. von Werbemitteln, für die typisch.anders konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von typisch.anders notwendig.
7. Der Kunde haftet typisch.anders für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
8. Rohdaten (z. B. offene Dateien, Layoutdaten, Entwürfe) verbleiben im Eigentum von typisch.anders und werden – sofern nicht anders vereinbart – durch typisch.anders oder hinzugezogene Dritte nicht herausgegeben.
9. Im Rahmen von Workshops (z. B. Brand Aperitivos) gemeinsam entwickelte Inhalte dürfen vom Kunden auch ohne Fortsetzung der Zusammenarbeit weiterverwendet werden, sofern diese Inhalte in das im Workshopprotokoll definierte Markenkonzept übernommen wurden. Davon unberührt bleiben das Workshop-Format sowie sämtliche von typisch.anders bereitgestellten Arbeitsunterlagen (z. B. Worksheets, Moodboards, Kartensets). Diese verbleiben im geistigen Eigentum von typisch.anders, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
§ 16 Kennzeichnung
1. typisch.anders ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf typisch.anders und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
2. typisch.anders ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
§ 17 Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung unserer Website sowie unserer Leistungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Dort informieren wir Sie insbesondere über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über Ihre Rechte als betroffene Person gemäß der Datenschutz-Grundverordnung.
§ 18 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort ist der Sitz von typisch.anders. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald typisch.anders die Leistung auf dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
2. Gemäß § 104 JN wird für alle, aus dem Rechtsgeschäft entstehenden Ansprüche und Forderungen, das für Deutschlandsberg, Österreich örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Im Verhältnis zu ausländischen Kunden gilt österreichisches Recht als vereinbart und das UN-Kaufrecht als ausgeschlossen.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
